zwei Frauen sitzen in einem Wartezimmer und unterhalten sich.

Hilfe im
Alltag /

Hilfe im Alltag /

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI /

Die Zusatzleistungen sind, wie der Name schon sagt, ein Zusatz zu den regulären Pflegestufen, um Menschen mit psychischen, seelischen Beeinträchtigungen, aber voller körperlicher Mobilität, gerecht zu werden. Somit muss zum Erlangen eines Anspruchs auf diese Leistungen eine reguläre Pflegestufe beantragt werden, wie unten beschrieben wird.

Die Zusatzleistungen umfassen zum Beispiel

  • Hilfe bei dementiellen Erkrankungen
  • Aktivierung im Alltag
  • Tagesstrukturierung
  • Biographiearbeit
  • Wiedererlernen/Verbessern von Alltagskompetenzen
  • Hilfe bei/zur Freizeitgestaltung

Pflegeversicherungsleistungen bzw. Pflegesachleistungen /

Dies umfasst im einzelnen Hilfen bei

  • der Körperpflege,
  • der Mobilität (Aufstehen aus Bett, Transfer in/aus Rollstuhl, Begleitung zu Ärzten/Behörden),
  • der Ernährung,
  • und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Wie erhält ein:e Klient:in diese Leistungen?

Pflegerische Hilfe daheim, die sogenannten Pflegesachleistungen, werden von den Pflegekassen im Rahmen einer Pflegestufe übernommen und bezahlt. Wenn bereits eine Pflegestufe vorliegt, ist ein Beginn mit Pflegesachleistungen ein rein formaler Akt und kann kurzfristig angestrebt werden. Ist noch keine Pflegestufe vorhanden, beraten wir SIe beziehungsweise Ihre Angehörigen gerne, ob es sinnvoll ist, eine Pflegestufe zu beantragen. Falls ja unterstützen und begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess der Beantragung einer Pflegestufe. Laut den gesetzlichen Vorgaben haben die Pflegekassen eine Pflegestufe innerhalb von 6 Wochen nach Eingang eines Antrags auszusprechen beziehungsweise abzulehnen.

Alle Pflegeversicherungsleistungen erbringen wir natürlich auch auf Privatrechnung.


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